Fundtiere - Ausgesetzte Tiere - Tiermisshandlung
Liebe Tierfreunde,
in Zeiten des chronischen Geldmangels in unserer Städten und Gemeinden wird es immer schwieriger und aufwendiger, wenn es um die Unterbringung eines Fundtieres oder eines ausgesetzten Tieres geht. Das kostet den zuständigen Behörden nämlich viel Geld, das die Amtsleiter lieber einsparen möchten.
Aber der Gesetzgeber hat auch in diesem Fall ein Gesetzt erlassen, an welches sich die Behörden zu richten haben und von daher empfehlen wir Ihnen, sich unbedingt an die von uns hier angegebenen Richtlinien zu halten, wenn Sie ein ausgesetztes Tier oder ein Fundtier aufgenommen haben und es ordentlich unterbingen wollen.
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Das Fundtier Überquert ein Hund selbständig ohne Begleitung seines Menschen in seiner Nähe die befahrene Autostraße, besteht Gefahr an Leib und Leben der Menschen. Hier sind die Ordnungsämter der Städte, bzw. Gemeinden im Rahmen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig umgehend Abhilfe zu leisten! Oftmals wird dann von der Polizei oder der Feuerwehr das Tier eingefangen und in ein Tierheim gebracht. Kann der Tierhalter ermittelt werden, ist dieser dann für die entstandenen Kosten zu ständig.
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Fundtier Ja oder Nein Bei Katzen wird es bei der Feststellung, ob es sich um ein Fundtier handelt schon ein wenig schwieriger! Gern tuen die Behörden Katzen als Streuner oder Wildkatze ab, für welche sie sich dann als nicht Zuständig empfinden. Da es in Deutschland die Wildkatze nur noch sehr selten gibt und diese sich überwiegend nur im süddeutschen Raum aufhält, können Sie diesbezüglich bei dem Gespräch mit dem Beamten argumentieren, das es sich auf keinen | ![]() |
Fall bei dem von Ihnen gefundenen Kätzchen um eine Wildkatze handeln kann. Eine streunende Katze wird sich von Ihnen nicht berühren, streicheln oder gar hoch nehmen lassen. Von noch größerem Vorteil wäre natürlich die Feststellung einer Tattoo im Ohr oder ein Erkennungschip unter der Haut des Tieres, welche rasch mit einem Lesegerät des Tierarztes zu finden ist. Beim Tiersuchregister TASSO können Sie dann unter der 24 Stunden - Hotlinie 06190 937300 anfragen, ob dort der Katzenbesitzer gemeldet ist. Ansonsten ist die Stadt oder die Gemeinde, wo das Tier gefunden worden ist, für die Unterbringung des Tieres auf jeden Fall zuständig. Bitte melden Sie das Fundtier unverzüglich der Behörde, bei Wochenenden oder Feiertagen direkt am ersten Werktag danach, damit Sie nicht den Eindruck einer Fundtierunterschlagung erwecken! Ist ein Fundtier Verletzt oder Krank dürfen Sie des zu einem Tierarzt zur Notfallbehandlung bringen. Der Tierarzt ist dann aber auf ihre unverzügliche Meldung bei der Behörde angewiesen, damit er seine Abrechnung dort abgeben kann! Wichtige Telefonnummern der zuständigen Behörden Stadt Stade 04141 401 284 / 287 / 288 Stadt Buxtehude 04161 501 1128 Drochtersen 04143 9190 Himmelpforten 04144 20990 Harsefeld 04164 887150 Oldendorf 04144 60990 Lühe 04142 899 124 / 141 / 117 Kehdingen 04779 92310 Jork 04162 91470 Apensen 04167 91270 Fredenbeck 04149 9141 Horneburg 04163 807924 BBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBB AUSGESETZTE TIERE Sie gehen in einem Waldstück spazieren und entdecken plötzlich einen an einem Baum angebunden Hund, oder einen Karton in welchem es kläglich maunzt. Sie haben ein ausgesetztes Tier gefunden, das dringender Hilfe bedarf!
BBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBB Tiermisshandlungen Ob es sich nun um den vergessenen Hund im Zwinger bei ihrem Nachbarn handelt, um die zurück gelassenen Katzen beim Umzug eines Mitbewohnerns im Wohnblock oder um Nutztiere, die nicht nach den Richtlinien des deutschen Tierschutzgesetzes gehalten werden, bitte wenden Sie sich im Landkreis Stade direkt an den dafür zuständigen Amtstierarzt, der für solche Missstände zuständig ist. Nur durch diesen kann den Tieren geholfen werden! Tel. 04141 12904
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